Allgemeine Geschäftsbedingungen
Holly Ferienwohnungen
1. Geltungsbereich
1.1. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „Gast“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
1.2. Ein Gast ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
1.3. Abweichende Bestimmungen, auch, soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Holly GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge sowie für alle, für den Gast, erbrachten weiteren Leistungen der Holly GmbH.
2. Vertragsschluss
2.1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der Holly GmbH der Beherbergungsvertrag (Vertrag) zustande. Der Vertrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
2.2. Vertragspartner sind die Holly GmbH und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der Holly GmbH gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Holly GmbH eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
2.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Holly GmbH.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Die Holly GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Holly GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Holly GmbH gegenüber Dritten.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Holly GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.4. Rechnungen der Holly GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlungen leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Holly GmbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz der EZB. Der Holly GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Pension eine Mahngebühr von Entgegennahmen von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt in der Holly GmbH.
3.5. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind der Holly GmbH in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in der Pension angezeigt wird.
3.6. Die Holly GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Holly GmbH ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
3.7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Holly GmbH aufrechnen oder mindern.
4. An- und Abreise
4.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Holly GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Üblich sind hier, je nach Buchungslage und Vorlaufzeit 2- 12 Wochen. Nach Ablauf der Optionsfrist kann die Holly GmbH ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
4.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Bei vereinbarter Spätanreise erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld nach dem Schlüssel im Holly Bistro oder am Gästeservice im ALEXBAD.
4.3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Holly GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Holly GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Holly GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Holly GmbH über dem ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, der Holly GmbH nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
5. Stornierung des Gastes, Rücktritt
5.1. Die Holly GmbH räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Reservierung hat die Holly GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
5.2. Die Holly GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
5.3. Stornierungen von Privatpersonen
a) Bei Garantie bis 18:00 Uhr wird die Reservierung bei Nicht-Anreise automatisch um 18:00 Uhr storniert
Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
- Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise werden 75% des vereinbarten Logispreises berechnet.
- Bei Stornierungen 2 – 7 Tage vor Anreise werden 85% des vereinbarten Logispreises berechnet.
- Bei Stornierungen 1 Tag vor Anreise werden 100% des vereinbarten Logispreises berechnet.
5.4 Sofern die Holly GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung die Höhe des vereinbarten Preises für die von Holly GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Holly GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Holly GmbH durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt.
5.5 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchten Leistungen, ohne dies der Holly GmbH rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
6. Rücktritt der Pension
6.1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist die Holly GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Holly GmbH die Buchung nicht endgültig bestätigt.
6.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5. vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Holly GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Ferner ist die Holly GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von der Holly GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
- Zimmer unter irreführender, falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder Zwecks, gebucht werden,
- die Holly GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Holly GmbH oder der Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist,
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer 2.3. vorliegt.
- Die Holly GmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzten.
6.5 In den Vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
7. Haftung der Pension, Verjährung
7.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Wohnungen auftreten, wird sich die Holly GmbH auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel der Holly GmbH anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
7.2. Die Holly GmbH haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
7.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Holly GmbH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Holly GmbH nicht, soweit die Holly GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Geländes gegenüber der Holly GmbH geltend gemacht werden.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen
8. Verjährung und Schlussbestimmungen
8.1. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Holly GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Holly GmbH beruhen.
8.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Holly GmbH in Bad Alexandersbad.
8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Holly GmbH in Bad Alexandersbad. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Holly GmbH . Die Holly GmbH ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
8.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften